
Mobil mit Rad
10. Dezember 2024
Schulungen im Februar 2025 – Weiterbildung für unsere Mitarbeitenden
21. Januar 2025Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Aus aktuellem Anlass möchten wir Euch über Anlass, Inhalt und Zweck des BEM-Verfahrens informieren. Ausführlich könnt ihr alles im QM-Handbuch unter Betriebsvereinbarungen → Betriebsvereinbarung 04 und folgende nachlesen.
Der Arbeitgeber ist laut SGB IX verpflichtet, nach 6 Wochen (42 Kalendertage) Arbeitsunfähigkeit ein BEM anzubieten. Dabei ist nicht relevant, ob der/die Mitarbeiter/in zusammenhängend oder über 12 Monate verteilt arbeitsunfähig ist bzw. war.
Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sind die Wiederherstellung, der Erhalt und die Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter.
Die Teilnahme am BEM ist freiwillig. Eine Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden. Ein wirksamer Datenschutz ist eine Grundvoraussetzung für das BEM. Die Dokumentation über den Inhalt wird extern bei der BEM Beauftragten, gestellt von Firma Evers, aufbewahrt. Sie befindet sich nicht in der Personalakte. In unserer Verwaltung werden getrennt von der Personalakte sämtliche Einverständniserklärungen und das Ergebnis des BEM Verfahrens abgelegt.
Zum Ablauf des Betrieblichen Eingliederungsmanagement, von der Einladung, über das BEM-Gespräch bis hin zum BEM Ergebnis findet ihr in der Betriebsvereinbarung BV 04-0 bis BV 04-3 weitere Informationen.
Darüber hinaus steht euch der Betriebsrat immer gern zur Verfügung.
Marion Osterloh
betriebsrat@lebenshilfe-he-wf.de




