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18. Oktober 2024

Die von der Aktion Mensch geförderte Beratungsstelle „Recht haben, Recht bekommen“ ist seit einem halben Jahr in der Töpferstraße 20 in Wolfenbüttel aktiv. Axel Kossmann, Leiter der Beratungsstelle, zieht ein positives Fazit. „Insgesamt wurden über 100 Beratungsgespräche geführt. Dabei ging es zum Beispiel um die fehlerhafte Einstufung von Pflegegraden, Betreuungsangelegenheiten, Schwerbehindertenausweis und die dazugehörigen Merkzeichen aber auch um den Verlust von Krankenversicherungsschutz, Bürgergeld, Erwerbsminderungsrente oder Rehabilitationsmaßnahmen.“

In der täglichen Arbeit mit betroffenen Personen kommt oftmals Kopfschütteln, aufgrund der nicht nachvollziehbaren Entscheidungen von Leistungsträgern auf. Als Beispiel sei die Ablehnung eines Parkausweises für einen beinamputierten Klienten benannt. Dieser kommt mit seiner Unterschenkelprothese sehr gut im Alltag zurecht. Deshalb hat dieser auch nur einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 erhalten. Diese geringe Einstufung verhindert die Ausstellung eines Parkausweises für behinderte Menschen. Allerdings kann er nur in seinen PKW ein- bzw. aussteigen, wenn er die Tür komplett öffnen kann. Dies ist, wie wir alle wissen, bei den heutigen engen Parkplätzen in Tiefgaragen, Parkhäusern oder öffentlichen Parkflächen, fast unmöglich. Trotz eines persönlichen Vorstellungstermins mit PKW beim Versorgungsamt und der Vorführung der Problematik auf einer Parkfläche, konnte dem Begehren nicht nachgekommen werden. Erst ab einem GdB von 50 besteht ein Anspruch auf einen Parkausweis. Basta! Das ist Gesetz und davon weicht das Amt nicht ab. Ebenso gibt es die beschriebene Einschränkung nicht her, den GdB entsprechend anzuheben. Was bleibt ist leider nur die Einsetzung eines Sozialrechtlers und der Klageweg.

Ebenso rätselhaft ist das Verschwinden von eingereichten Unterlagen in den unterschiedlichsten Behörden. Klienten und Berater wundern sich, warum eine Angelegenheit nicht zum Abschluss kommt. Beim zermürbenden Nachhaken per Mail oder telefonisch (meist landet man in einer ewig dauernden Warteschleife und anschließend in einem Callcenter), bekommt man dann zur Antwort, dass die Unterlagen nicht eingegangen sind und der Sachbearbeitung nicht vorliegen, obwohl sie persönlich abgegeben oder per Einschreiben zugesandt wurden. Dies sind leider keine Einzelfälle und ziehen sich durch die gesamte Beratungstätigkeit.

Es gibt allerdings auch viel Positives zu berichten. Die erfolgreiche Neueinstufung eines Pflegegrades, die Gewährung eines persönlichen Budgets oder die Durchsetzung von Wohngeldansprüchen, seien hier nur beispielhaft benannt. Viele Sachbearbeiter:innen sind mittlerweile sehr kooperativ und helfen im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit, Probleme aus der Welt zu schaffen. Besonders Jobcenter und Grundsicherung profitieren von der Zuarbeit und erledigen die unterschiedlichen Fragesellungen sehr schnell und korrekt.

Die Klientinnen und Klienten sind daher dankbar, dass es die Unterstützung der Beratungsstelle gibt und sie zu ihrem Recht kommen.

Recht zu haben ist gut, Recht zu bekommen, ist besser!


Axel Kossmann
+49 1511 0864573
a.kossmann@lebenshilfe-he-wf.de 

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